Wer wird durch den Digitalbonus Bayern gefördert?
Förderberechtigung und Zielgruppen
Der Digitalbonus Bayern richtet sich gezielt an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern. Aber was genau bedeutet „kleines Unternehmen“ und welche Unternehmen sind förderberechtigt?
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Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind gewerbesteuerpflichtige Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern (in Vollzeitäquivalenten) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Diese Unternehmen müssen eine Betriebsstätte in Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme umgesetzt wird.
Ausgeschlossene Unternehmen: Nicht alle Unternehmen können von der Förderung profitieren. Ausgeschlossen sind z.B. freie Berufe, Apotheken, Krankenhäuser, sowie Unternehmen der Primärerzeugung von Fischerei- und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Auch Unternehmen, die von der Gewerbesteuer befreit sind (außer Inklusionsunternehmen und gGmbHs), staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sind nicht förderberechtigt.
Beispiel: Ein kleiner Einzelhändler aus Bayern mit 20 Mitarbeitern, der seine Geschäftsprozesse digitalisieren möchte, kann den Digitalbonus Bayern beantragen. Hingegen ist eine Apotheke, auch wenn sie ähnliche Maßnahmen plant, von der Förderung ausgeschlossen.
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