Digitalbonus Bayern – Ihr Förderprogramm für die digitale Zukunft

Willkommen beim Digitalbonus Bayern – Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Digitalbonus Bayern und wie Sie diesen für Ihre digitale Transformation nutzen können.

Über den Digitalbonus Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen dabei, den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung zu gehen. Mit dem Digitalbonus Bayern profitieren Sie von Fördermitteln, die Ihnen helfen, innovative digitale Technologien in Ihrem Unternehmen zu etablieren und Ihre IT-Sicherheit zu verbessern.

Warum Digitalisierung? Die Welt wird immer digitaler, und Unternehmen, die den digitalen Wandel nicht mitmachen, riskieren, den Anschluss zu verlieren. Der Digitalbonus Bayern fördert gezielt kleine Unternehmen, die innovative digitale Verfahren einsetzen möchten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sich gegen Hackerangriffe zu schützen.

Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten, die Voraussetzungen und wie Sie von diesem Programm profitieren können. Starten Sie jetzt Ihre digitale Transformation mit dem Digitalbonus Bayern!

Förderung für Ihre Digitalisierung

Digitalbonus beantragen

Sie möchten die Förderung nutzen, aber sind sich bei der Antragsstellung unsicher?
Mit dem Videokurs sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und stellen den Antrag sicher und vorbereitet. 1

So funktioniert es

Anleitung zur Beantragung des Digitalbonus

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Schritt 1: Vorbereitung

Überprüfe, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen für den Digitalbonus erfüllt. Sammle alle notwendigen Dokumente und Unterlagen, die du für den Antrag brauchst.

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Schritt 2: Antragstellung

Fülle das Online-Antragsformular korrekt aus. In unseren Erklärvideos zeigen wir dir genau, wie du jeden Abschnitt des Antrags effizient und fehlerfrei ausfüllst. Wir geben dir praktische Tipps, damit du keine wichtigen Details übersiehst.

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Schritt 3: Prüfung und Bewilligung

Nach der Antragstellung wird dein Antrag von der zuständigen Behörde geprüft. In dieser Phase erfährst du, wie du den Status deines Antrags verfolgen kannst und welche Schritte nach der Bewilligung folgen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Digitalbonus Bayern.

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Was ist der Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm, das kleine Unternehmen in Bayern dabei unterstützt, digitale Technologien einzuführen oder zu verbessern. Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und ihre Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen zu digitalisieren. Zudem wird die Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Es gibt zwei Förderbereiche:

  • Digitalisierung: Dies umfasst die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Typische Projekte sind die Einführung von ERP- oder CRM-Systemen, der Einsatz von Robotik, künstlicher Intelligenz oder die Nutzung digitaler Zwillinge  .
  • IT-Sicherheit: Gefördert wird die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Firewalls, Datensicherungslösungen und Netzwerksicherheitskomponenten.
Kann ich mehrere Anträge stellen?

Ja, jedes Unternehmen kann während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms (bis 31.12.2027) maximal zwei Anträge stellen – jeweils einen pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit). Bereits gestellte Anträge vor dem 1. Juli 2024 werden nicht angerechnet und schließen eine erneute Antragstellung nicht aus.

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Antrag wird online über das Antragsformular auf der Digitalbonus Bayern Webseite gestellt. Um den Antrag effizient zu verifizieren, kann das ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden, wodurch die Unternehmensdaten automatisch übernommen werden. Alternativ kannst du den Antrag ohne ELSTER-Verifizierung einreichen, musst ihn dann aber nach der digitalen Antragstellung ausdrucken, unterschreiben und postalisch an die zuständige Behörde senden.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Nicht förderfähige Kosten umfassen unter anderem:

  • Standard-IT-Hardware (z.B. PCs, Laptops, Server)
  • Standard-Software (z.B. Office-Programme, Betriebssysteme)
  • Standard-Webseiten und Webshops ohne tiefgreifende betriebliche Einbindung
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Kosten, die durch andere Förderprogramme (z.B. Bundes- oder EU-Mittel) abgedeckt werden.
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Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Sie müssen weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro aufweisen. Freiberufler und Unternehmen, die von der Gewerbesteuer befreit sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?
  • Digitalbonus Standard: Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, mit einem maximalen Zuschuss von 7.500 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
  • Digitalbonus Plus: Für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz oder intelligenter Robotik, gibt es bis zu 30.000 Euro Zuschuss. Auch hier werden bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
Wann darf ich keinen Antrag stellen?

Ein Antrag ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Der Beginn der Maßnahme ist definiert als der Zeitpunkt, an dem eine rechtsverbindliche Bestellung aufgegeben oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde. Dies kann auch mündlich erfolgen. Der Antrag darf erst nach der Bestätigung des Eingangs durch die zuständige Behörde beginnen, ansonsten drohen strafrechtliche Konsequenzen (Subventionsbetrug).

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Verfügbarkeit des monatlichen Antragskontingents ab. Da pro Monat nur eine begrenzte Anzahl von Anträgen bearbeitet wird, empfiehlt es sich, den Antrag möglichst früh im Monat einzureichen. Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, kannst du den Antrag erst im Folgemonat wieder einreichen.

Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

Der Verwendungsnachweis erfolgt online über das entsprechende Formular auf der Webseite. Er kann erst nach vollständigem Abschluss der Maßnahme und Bezahlung aller Rechnungen eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.